Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Miramare
§ 1 Anwendungsbereich
- 1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie sämtliche weitere erbrachte Leistungen durch das Hotel Miramare gegenüber dem Gast.
- 2.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht, finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsabschluss
- 1.Der Vertrag kommt grundsätzlich auf eine Buchungsanfrage des Gastes mit entsprechender Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Anfrage schriftlich, mündlich oder in Textform anzunehmen.
- 2.Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Wird die Buchung durch einen Dritten vorgenommen, haftet dieser gegenüber dem Hotel als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Darüber hinaus ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, inklusive dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
- 3.Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte, sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
§ 3 An- und Abreise
- 1.Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, außer das Hotel hat dieses in Textform bestätigt.
- 2.Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- 3.Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 21 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern nicht eine spätere Anreise ausdrücklich vereinbart wurde. Danach hat das Hotel das Recht gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben. Der Gast hat kein Anrecht hieraus Ersatzansprüche geltend zu machen. Dem Hotel steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu.
- 4.Die Zimmer müssen am vereinbarten Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel, über den dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers, bis 13 Uhr 25%, ab 14 Uhr 50% und ab 17 Uhr 100% des Tageszimmerpreises in Rechnung stellen.
§ 4 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- 1.Das Hotel Miramare ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- 2.Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. die vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. der zur Zeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Gastes.
- 3.In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen u.Ä. nicht enthalten. Solche Abgaben hat der Gast zusätzlich zu tragen.
- 4.Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer/Leistungen des Hotels erhöht.
- 5.Rechnungen des Hotels sind bar oder mit Kreditkarte/Girocard vor Ort oder sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. Das Hotel ist berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten/ Girocards zurückzuweisen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
- 6.Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- 7.Der Gast kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Nutzt der Gastfür die Bezahlung von Hotelleistungen mit Vorauszahlungspflicht eine Kreditkarte/Girocard ohne diese körperlich vorzulegen, ist der Gast im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 5 Rücktritt des Gastes, Stornierung
- 1.Das Hotel Miramare räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag ein. Dabei gelten die folgenden Bedingungen: Im Falle des Rücktritts von der Buchung durch den Gast hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigungspauschale. a.Bei Stornierung bzw. Reduzierung bis 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums eine Entschädigungspauschale von 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. b.Bei Stornierung bzw. Reduzierung unter 7 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums eine Entschädigungspauschale von 100% für die erste Nacht und 80% für alle Folgenächte des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder dieser geringer ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Gastes um den Betrag, den das Hotel durch anderweitige Verwendung der Hotelleistungen erwirbt. Jedoch maximal bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.
- 2.Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer bzw. die gebuchten Leistungen ohne dieses dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
- 3.Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
§ 6 Rücktritt des Hotels
- 1.Das Hotel ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine vereinbarte Leistung oder verlangte Vorauszahlung seitens des Gastes nicht erbracht wird.
- 2.Ferner ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls a.Räume ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Hotels unter- oder weitervermietet werden. b.das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. c.höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- 3.Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
- 4.In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und getätigten Aufwendungen bleibt im Falle eines Vertragsrücktritts unberührt.
§ 7 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
- 1.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel Miramare, nach Aufzeigen durch den Gast, bemühen für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, bis zu seinem Abreisetag, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
- 2.Für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche haftet das Hotel grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- 3.Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- 4.Für alle sonstigen Schäden durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder Personenschäden.
- 5.Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- 6.Für eingebrachte Gegenstände des Gastes haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500 Euro. Für Wertgegenstände ist diese Haftung auf 800 Euro begrenzt. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Hotelsafe Gebrauch zu machen.
- 7.Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Ebenso kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
- 8.Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel Miramare bewahrt die Sachen einen Monat lang auf. Danach ist das Hotel berechtigt Fundsachen mit erkennbarem Wert dem lokalen Fundbüro zu übergeben. Andere Gegenstände können entsorgt werden.
- 9.Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt.
§ 8 Schlussbestimmungen
- 1.Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotels.
- 2.Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz des Hotels als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
- 3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 4.Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- 5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Heiligenhafen, November 2016